Welche Versicherung ist für die Regulierung von Wasserschäden zuständig?
Welche Versicherung bei einem Wasserschaden für die Regulierung zuständig ist, hängt davon ab, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind.
Wenn Sie Eigentümer sind, übernimmt in der Regel Ihre Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Leckageortung, Trocknung und die Sanierung der Schäden an der Bausubstanz. Dazu zählen zum Beispiel nasse Wände, beschädigter Estrich, aufgequollene Bodenbeläge, schadhafte Fliesenbeläge oder defekte Leitungen.
Als Mieter sind Sie in erster Linie über Ihre Hausratversicherung abgesichert. Diese springt ein, wenn Ihr Mobiliar, Ihre Elektrogeräte oder andere bewegliche Gegenstände durch den Wasserschaden beschädigt wurden. Sollte der Schaden durch Ihr eigenes Verschulden entstehen – beispielsweise durch ein übergelaufenes Waschbecken oder eine defekte Waschmaschine – kann Ihre private Haftpflichtversicherung wichtig werden, vor allem dann, wenn auch Nachbarn oder deren Eigentum betroffen sind.
Sind Sie Vermieter? Dann ist bei baulichen Schäden an Ihrem Mietobjekt Ihre Gebäudeversicherung zuständig.
Damit die Regulierung reibungslos läuft, sollten Sie den Schaden so genau wie möglich dokumentieren und ihn umgehend sowohl Ihrer Versicherung als auch – falls Sie in einer Mietwohnung leben – Ihrem Vermieter oder der zuständigen Hausverwaltung melden.